Auf den ersten Blick erscheint der Wohn-Riester als eine nützliche Erweiterung der Riester-Rente. Wer aber unbedarft eine solche Förderung nutzt, kann später eine böse Überraschung erleben.
Wohn-Riester soll helfen, den Traum von den eigenen vier Wänden im Ruhestand zu genießen. Mit dem Eigenheimrenten-Gesetz hat der Staat die Möglichkeit geschaffen das Kapital eines Riester Vertrags für den Kauf beziehungsweise den Bau einer Immobilie zu verwenden. Bedingung: das Guthaben darf ausschließlich für eine selbstgenutzte Immobilie eingesetzt werden, die auch den Lebensmittelpunkt des Sparers darstellt.
Natürlich fragt man sich wie der Fiskus die Leistung eines solchen Riester Vertrags besteuert wenn das Kapital für eine Immobilie entnommen wurde, da es hier keine Rentenzahlung gibt. Zu diesem Zweck dient ein sogenanntes Wohnförderkonto. Dort wird der entnommene Betrag, der fürs Alter vorgesehen war fiktiv eingestellt. Sollte die Riester-Förderung für die Tilgung eines Immobilienkredits verwendet werden, kommen die Tilgungsleistungen und die Zulagen rechnerisch auf dieses Konto. Die eingestellten Beträge werden bis zum Rentenbeginn des Riestervertrags mit zwei Prozent Verzinsung berechnet. Der dann fiktiv vorhandene Betrag ist bis zum 85. Lebensjahr in gleich hohen Raten dem zu versteuernden Einkommen des Riester-Sparers hinzuzurechnen.
Man kann sein Wohnförderkonto auch auf einen Schlag versteuern. In diesem Fall gewährt der Staat einen Rabatt. Es müssen dann nur 70 Prozent des vorhandenen Kapitals vom Wohnförderkonto einmalig dem Einkommen zugerechnet werden. Wichtig ist: Es fließt hier kein Geld, es geht nur um die Berechnung der Steuer!
Bedauerlicherweise ist die Zeit bis zum Ruhestand oft ziemlich lang und nicht immer führt der direkte Weg dorthin. So sind Jobwechsel und vorübergehende Arbeitslosigkeit durchaus Bestandteil des heutigen Arbeitslebens. Aber was hat das mit Wohn-Riester zu tun? Auf den ersten Blick nicht viel. Sollte jedoch mal ein Sturz auf dem Lebensweg eintreten kann man sich schnell in den Fallstricken der Wohn-Riester-Förderung verheddern.
Im Fall eines beruflichen Wohnortwechsels wird das eigene Häuschen oft verkauft. Zwar kann man dann innerhalb von vier Jahren eine neue selbstgenutzte Immobilie erwerben um die Förderung weiter zu nutzen. Wenn dies aber nicht geschieht muss der gesamte Betrag vom Wohnförderkonto auf einmal versteuert werden. Dies mag noch finanzierbar sein. Aber was ist im Fall von längerer Arbeitslosigkeit? Falls die Immobilie verkauft werden muss wird diese Katastrophe durch die Riester-Förderung noch verschärft. Das gesamte Wohnförderkonto muss in einem Aufwasch versteuert werden, was einem Arbeitslosen endgültig das finanzielle Genick brechen wird. Das trifft genauso auch im Falle einer Scheidung zu, wenn die Immobilie veräußert werden muss.
Fazit: Jeder Häuslebauer sollte sich den Einsatz von Wohn-Riester genau überlegen. Nur wer sich sicher ist von Scheidung, Arbeitslosigkeit und Wohnortwechsel niemals betroffen zu sein dem kann man diese Variante der Riester-Förderung empfehlen. Dies dürfte aber im Idealfall nur auf einen katholischen Pfarrer zutreffen.Aus diesem Grund sollte die Riester Förderung nur dazu verwendet werden, wofür Sie eigentlich gedacht war: Für die Reduzierung der Versorgungslücke im Alter. Natürlich erspart die eigene Immobilie im Alter die Miete, aber jeder Eigenheimbesitzer benötigt auch bares Geld zum Unterhalt seiner Immobilie und für die eigenen Bedürfnisse. Von einer Rente aus Stein alleine ist noch niemand satt geworden!
Wirler GmbH
Hans-Jürgen Deschakovski-Wirler
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