Es ist amtlich: Bundespräsident Joachim Gauck hat das Lebensversicherungsreformgesetz, kurz auch LVRG genannt, unterschrieben. Es ist zwar vorerst nur in einigen wesentlichen Punkten in Kraft gesetzt. Doch ab 1. Januar des kommenden Jahres gilt es dann in Gänze. Und es macht Lebensversicherungen nicht attraktiver.
Grundsätzlich wird es nämlich nichts daran ändern, dass die Lebensversicherung (LV) als Modell an sich unter Druck steht. Im Gegenteil, die Zahl ihrer Kritiker dürfte sogar weiter steigen. So beklagen mittlerweile nicht nur Verbraucherschützer, dass die Neuerungen, die das LVRG mit sich bringt, zum großen Teil zu Lasten der Anleger gehen.
Ein Beispiel dafür stellen die sogenannten Bewertungsreserven dar. Sie werden nicht mehr wie früher in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer ausgezahlt, sondern jetzt nur noch zum Teil. Der andere Teil wird zurückbehalten und für die Finanzierung der Garantiezusagen verwendet, die den verbleibenden Versicherten gemacht wurden.
Hier lohnt sich ein kurzer Blick zusammen mit einem Ruhestandsplaner, ob sich vielleicht eine um wenige Wochen vorgezogene Kündigung des Vertrages
lohnen kann.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Anleger unter dem LVRG zu leiden haben, ist der Garantiezins. Dieser wird für neue LV-Verträge von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt.
Zwar geht es dem Anleger vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Repression auch in anderen Anlageklassen so, dass die Renditen schrumpfen. Doch attraktiver macht das eine Lebensversicherung für die Geldanlage auch nicht. Grundsätzlich stellt sich demjenigen, der sich eine Strategie für die Altersvorsorge zurechtlegen will, die Frage, ob sich das Thema Lebensversicherung überhaupt lohnt.
Für jemanden, der eine LV neu abschließt, wohl eher nicht. Schließlich ist für ihn mit der Neuerung des LVRG der Garantiezins auf einem Niveau angekommen, das nur knapp oberhalb der Renditeversprechen von Lebensversicherern nach angelsächsischem Modell liegt. Diese haben aufgrund anderer Regularien in der Vergangenheit weniger Garantie geboten, dafür aber durch größere Freiheiten bei der Anlage – und einen deshalb in der Regel höheren Aktienanteil – mitunter wesentlich höhere Renditen
geliefert.
Vor dem Hintergrund der Annäherung der Garantiehöhen muss sich der Anleger mittlerweile fragen, ob er bei zwei Produkten mit nahezu gleich hoher Garantie nicht dasjenige wählt, das höhere Renditechancen bietet. Diese Entscheidung allein zu treffen, kann für den Anleger allerdings gefährlich sein.
Er muss sich ja zuallererst auch fragen, ob das Thema Lebensversicherung für ihn generell noch einen Sinn ergibt. Und falls ja, wie passt es in seine Planung? Diese Frage kann ein professioneller Ruhestandsplaner kompetent beantworten. Er überprüft die individuelle Altersvorsorgestrategie des Anlegers und kann danach entscheiden, ob eine und welche Art von Lebensversicherung sich überhaupt anbieten könnte.
Danny Schuster
fuw Der Ruhestandsplaner GmbH
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